Peter MINT

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PeterMINT Peter Hellbrügge-Dierks e. K.

 

 

Einkaufsbedingungen für Drucksachen und Werbemittel

 

 

Allgemeines

Unserer Bestellung liegen ausschließlich die nachstehenden Einkaufsbedingungen für Drucksachen und Werbemittel sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Mit Auftragsannahme erkennt der Vertragspartner diese Bedingungen an. Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Ist der Vertragspartner mit Vorstehendem nicht einverstanden, so hat er schriftlich zu widersprechen. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und uns gegenüber gesondert geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der nachfolgenden Bedingungen anerkannt. Im Falle eines Widerspruchs behalten wir uns vor, von der Bestellung zurückzutreten, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art gestellt werden können. Unsere Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen worden ist, sofern sie nur dem Vertragspartner im Zusammenhang mit einem zwischen ihm und uns bereits getätigten Geschäft zugegangen sind oder auf sie Bezug genommen wurde.

 

 

Preise

Die vereinbarten Preise sind Festpreise für die Dauer von 6 Monaten nach schriftlicher Bestellung und verstehen sich frei Haus bzw. anderweitig vereinbartem Lieferort einschließlich Verpackung. Sollte der Auftrag während des Zeitraums von 6 Monaten nicht abgewickelt sein, sind wir im Falle von nach Bestellung nachweisbar eingetretenen tariflichen Lohnsteigerungen und/oder Materialkosten-Erhöhungen bereit, über eine anteilige Übernahme der für den Vertragsgegenstand nachweisbar eingetretenen Erhöhung der Selbstkosten zu verhandeln. Hieraus resultierende Preiserhöhungen gelten frühestens ab Ablauf des Festpreiszeitraums. Auch nach Ablauf des Festpreiszeitraums gilt der alte Festpreis für Lieferungen, die bei termingerechter Auftragsabwicklung während des Festpreiszeitraums fertig zu stellen waren, es sei denn, die termingerechte Fertigstellung wurde durch von uns zu vertretende Umstände verzögert.

 

 

Mehrlieferung

Wir nehmen grundsätzlich nur die jeweilige Bestellmenge ab. Falls wir mit dem Vertragspartner über geringfügige Mehr- oder Minderlieferungen verhandeln, sind uns die äußersten Fortdruck- bzw. Herstellungspreise vor Rechnungslegung zur Zustimmung mitzuteilen.

 

 

Mehr- oder Minderkosten

Sollten sich nach der Auftragserteilung Änderungen des Liefergegenstandes ergeben, die Mehr- oder Minderkosten zur Folge haben, sind uns die geänderten Kosten unverzüglich und überprüfbar vor Beginn der Ausführung des Auftrags schriftlich mitzuteilen. Ohne unsere aus-drückliche Bestätigung werden Mehrkosten nicht anerkannt.

 

 

Korrekturen

Korrekturabzüge sind uns frei von Satzfehlern jeder Art vorzulegen. Unsere Druckfreigabe-Erklärung entbindet den Vertragspartner nicht von seiner alleinigen Verantwortung für einen fehlerfreien, dem Manuskript und den typografischen Angaben entsprechenden Satz. In sprachlichen Zweifelsfällen ist die neueste Ausgabe des Duden maßgeblich. Bei Satzänderungen, bedingt durch Autorenkorrekturen o. Ä., sind uns die dadurch entstandenen Kosten unverzüglich nach Anfall, spezifiziert nach Stundenaufwand und vereinbarten Stundensätzen, zusammen mit der Vorlage der jeweiligen Korrektur anzugeben. Später angegebene Kosten werden nicht anerkannt.

 

 

Eigenturm, Herausgabe- und Aufbewahrungspflicht

Von uns zur Verfügung gestellte Druckunterlagen jeder Art bleiben unser Eigentum. Sie sind uns jederzeit auf Verlangen herauszugeben. Stellt der Vertragspartner zur Durchführung der Bestellung Druckvorlagen, Druckstöcke, Lithos, Fotos, Reinzeichnungen, Layouts u. Ä. her oder lässt sie herstellen, so hat er uns diese gegen Ersatz der Herstellungskosten herauszugeben; dies gilt auch, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird. Unabhängig von der Herausgabepflicht des Vertragspartners hat dieser die ihm zur Verfügung gestellten Druckunterlagen u. Ä. sowie die von ihm selbst oder Dritten zur Durchführung der Bestellung hergestellten Druckvorlagen, Druckstöcke, Lithos, Fotos, Muster, Bogenmontagen, Reinzeichnungen, Layouts sowie die in diesem Zusammenhang hergestellten digitalen Daten, Datensätze, Dateien und vergleichbare Datenträger und Medien für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren unentgeltlich aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag durchgeführt bzw. endgültig nicht durchgeführt wurde. Eine Vernichtung der vorgenannten Unterlagen und Gegenstände bedarf unserer schriftlichen Einwilligung.

 

 

Urheberrecht, Nutzungsrecht

Soweit zur Ausführung der Bestellung vom Vertragspartner erbrachte Leistungen urheberrechtlichen Schutz genießen, räumt der Vertragspartner uns das ausschließliche und unbeschränkte, übertragbare Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten, insbesondere das Veröffentlichungs-, Verbreitungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrecht ein.

 

 

 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeines

1. Die uns erteilten Aufträge werden nur zu unseren nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Mit Bestellung/Auftrag erkennt der Vertragspartner (nachfolgend Auftraggeber genannt) unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen an. Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Ist der Auftraggeber mit Vorstehendem nicht einverstanden, so hat er schriftlich zu widersprechen. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und uns gegenüber gesondert geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der nachfolgenden Bedingungen anerkannt. Im kaufmännischen Verkehr erfolgt das Anerkenntnis spätestens mit Annahme des Angebotes oder mit unserer ersten Lieferung oder Leistung. Im Falle eines Widerspruchs behalten wir uns vor, den Abschluss des Geschäftes abzulehnen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art gestellt werden können.

 

 

2. Unsere Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen worden ist, sofern sie nur dem Auftraggeber im Zusammenhang mit einem zwischen ihm und uns bereits getätigten Geschäft zugegangen sind oder auf sie Bezug genommen wurde.

 

 

Form, Schriftform

Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen sowie deren Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Dem Schriftform-Erfordernis ist durch unser Bestätigungsschreiben oder durch unsere schriftliche Auftragsannahme genügt.

 

 

Angebote

Unsere Angebote sind Leistungsofferten und stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes dar. Sie sind freibleibend, es sei denn, eine Bindung ist ausdrücklich im Angebot vorgesehen. Aufträge, die unter Bezugnahme auf unsere Offerten eingehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Annahme.

 

 

Preise

Die an uns zu entrichtenden Vergütungen unterliegen der Vereinbarung im Einzelfall. Falls eine ausdrückliche Preisabsprache nicht getroffen wurde, gelten die Sätze aus unserer aktuellen Preisliste. Soweit mit dem Auftraggeber vereinbarte Etatpläne Vergütungsregelungen enthalten, handelt es sich hinsichtlich der hierin enthaltenen Fremdkosten lediglich um Richtpreise. Spesen, Fahrtkosten, Kosten auswärtiger Verpflegung und Unterbringung sind in jedem Falle gesondert zu erstatten. Auf die vereinbarten Vergütungssätze ist die jeweils geltende Mehrwertsteuer zu entrichten. Soweit wir Aufträge an Werbeträger (Media-Aufträge) oder Zulieferer vergeben, werden deren jeweils gültige Preise Vertragsbestandteil.

 

 

Lieferung

1. Lieferfristen oder Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Ist keine Lieferfrist vereinbart, verpflichten wir uns zur schnellstmöglichen Lieferung.

 

 

2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und ggf. nach Leistung vereinbarter Anzahlungen.

 

 

3. Im Falle einer ausdrücklich und schriftlich zugesicherten Lieferfrist ist diese eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Geschäftsbereich verlassen hat.

 

 

4. Befinden wir uns mit der von uns zu erbringenden Leistung in Verzug, so kann der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

 

5. Außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Umstände, welche die Leistungserbringung, die Beschaffung oder den Versand verhindern oder erschweren, z. B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- und Werkstoffmangel, Verkehrs- oder Betriebs-störungen, Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferanten, befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Werden durch diese Umstände das Lieferdatum bzw. die Lieferung mehr als einen Monat überschritten bzw. aufgehalten, sind beide Teile, ohne dass dem Auftraggeber hieraus Ersatzansprüche erwachsen, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Umstände zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden.

 

 

6. Mehr- oder Minderlieferungen sind bis zu 10 % gestattet. Wir berechnen die gelieferte Menge. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, der Auftraggeber würde unangemessen benachteiligt. Eigentum Für die Erbringung unserer Leistung hergestellte Vorstufen- und Zwischenprodukte und/oder Arbeitsmittel, z. B. Druckvorlagen, -stöcke, Reinzeichnungen, Lithos, Formen, Werkzeuge u. Ä. sowie die hierbei hergestellten Programme, digitalen Daten, Datensätze, Dateien und Datenträger nebst vergleichbaren Medien bleiben unser Eigentum. Gefahrenübergang / Gefahrtragung. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung unseren Geschäftsbereich verlassen hat. Ansprüche wegen verspäteter postalischer der sonstiger Zustellung sind ausgeschlossen.

 

7. Unsere Lieferanten gewähren uns absoluten Lieferantenschutz. Den Lieferanten ist es insoweit untersagt, Kunden unserer Firma direkt zu bewerben, zu beliefern oder in sonstiger Weise in einen Wettbewerb mit uns zu treten. Ferner verpflichtet sich jeder Lieferant mit Annahme des ersten Auftrages, sämtliche Informationen über uns, die er im Zusammenhang mit der Durchführung von Aufträgen erlangt, streng vertraulich zu behandeln. Vertraulich sind dabei sämtliche Informationen, die erkennbar vertrauenswürdig sind und bei deren Weiterleitung uns ein Schaden entstehen könnte.

 

 

Mängelrügen

1. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Auftraggeber unbeschadet seiner nachfolgend beschriebenen Rechte entgegenzunehmen.

 

 

2. Mängelrügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen erkennbarer Mängel sind uns binnen einer Woche nach Empfang der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel müssen uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.

 

 

3. Geringfügige Abweichungen vom Original gelten auch bei farblichen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht als Grund für eine Mängelrüge. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck.

 

 

4. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung den Auftraggeber unangemessen benachteiligt.

 

 

5. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir nach unserer Wahl unter Ausschluss weiterer Ansprüche das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung verlangen.

 

 

6. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Mängelrügen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

 

 

Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor.

 

 

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.

 

 

3. Wir sind berechtigt, uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen und Gegenstände bis zur vollständigen Begleichung der geschuldeten Vergütung zurückzubehalten.

 

 

Zahlungen

Zahlungen sind, falls nichts anderes vereinbart ist, bar netto Kasse sofort nach Rechnungserhalt zu leisten. Zahlungen können mit schuldbefreien-der Wirkung nur an uns oder an von uns ausdrücklich mit schriftlicher Inkasso-Vollmacht versehene Personen geleistet werden. Die Zahlung hat ohne Skontoabzug zu erfolgen. Skonto muss ausdrücklich auch der Höhe nach vereinbart sein. Sein Abzug ist nur berechtigt, wenn alle bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Rechnungen spätestens gleichzeitig beglichen werden. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Verpackung, Versicherung, Zölle, Steuern oder sonstige Versandkosten. Bei Zahlungsverzug (gemäß § 284 Abs. 3 BGB 30 Tage nach Zugang unserer Rechnung) sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 09.06.1998 zu berechnen. Weitergehende Rechte bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diskontfähige Wechsel sowie Schecks nehmen wir nur auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung erfüllungshalber herein. Gutschriften über Wechsel oder Schecks erfolgen stets vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des für unsere Bank maßgeblichen Tages, an dem wir über den Gegenwert endgültig verfügen können. Im Falle der Annahme von Wechseln gehen Diskont- und Einzugsspesen zu Lasten des Auftraggebers und sind ebenso wie Verzugszinsen sofort in bar fällig. Für rechtzeitige Vorlage und Protest übernehmen wir keine Haftung. Bei Akkreditiven trägt der Auftraggeber alle anfallenden Spesen und Kosten. Die Kosten sind sofort in bar fällig.

 

 

Eigentums- und Urhebernutzungsrechte

1. An Konzepten, Exposés, Treatments, Skizzen, Zeichnungen, Grafiken, Mustern, Programmen, digitalen Daten und Dateien usw. behalten wir vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung Eigentum und, soweit urheberrechtlich zulässig, alle urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte.

 

 

2. Eigentum, Nutzungs- und Verwertungsrechte an unseren Leistungen gehen bestimmungsgemäß erst nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung auf den Auftraggeber über. Die von uns erbrachten Leistungen stehen dem Auftraggeber nur für den bei Vertragsschluss vereinbarten Zweck zur Verfügung. Die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an diesen Leistungen gehen daher nur insoweit auf den Auftraggeber über, wie dies für den vereinbarten Zweck erforderlich ist. Jede darüber hinausgehende Verwertung ist mit uns schriftlich zu vereinbaren und ist vergütungspflichtig. Die Übertragung eines ausschließlichen Nutzungsrechtes an von uns zu erbringenden Leistungen auf den Auftraggeber bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

 

 

Korrekturen, Prüfung bei Weiterverwendung

1. Abzüge (Kopien, Laserdrucke, Andrucke), Filme, Reinzeichnungen o. Ä. sind vom Auftraggeber auf Fehler zu überprüfen und für druckreif zu erklären (Druckfreigabe). Durch uns verschuldete Fehler werden unverzüglich und kostenlos berichtigt. Eventuelle Korrekturen hat der Auftraggeber vor der Weiterverwendung erneut auf Fehler zu überprüfen. Wir haften nach Druckfreigabe nicht für die vom Auftraggeber übersehenen Fehler. Die Kosten für Besteller- und Autorenkorrekturen werden dem Auftraggeber berechnet.

 

 

2. Es besteht die Pflicht des Auftraggebers, unsere Lieferungen vor einer Weiterverwendung durch ihn zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Korrekturen zugesandt worden sind. Druckstöcke, Maschinenplatten, kopierfähige Filme u. Ä. sind vom Auftraggeber vor einer Weiterverarbeitung durch ihn auf Vollständigkeit, Maßgenauigkeit, Standrichtigkeit, Dichte und auf einwandfreie Beschaffenheit zur Weiterverarbeitung zu überprüfen.

 

 

3. Wir übernehmen keine Haftung, wenn Reinzeichnungen, Filme, digitale Daten o. Ä. mit Satzfehlern oder anderen Mängeln für Inserate, Auflagendruck usw. weiterverwendet werden, selbst wenn vom Auftraggeber Schadenersatz von dritter Seite verlangt wird.

 

 

Haftung

1. Wir übernehmen keine Haftung für die sachliche Richtigkeit und die rechtliche Zulässigkeit unserer auftragsgemäß erbrachten Leistungen.

 

 

2. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen verursacht wurde. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden sowie entgangenen Gewinn/Produktionsausfall ist ebenfalls ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Beschränkung der Haftung gilt im gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

 

 

3. Bei begründeten Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers ist unsere Haftung der Höhe nach auf die Vertragssumme des entsprechenden Geschäftes beschränkt. Verwahrung Wir verwahren die uns vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrags überlassenen Unterlagen unter Beachtung der eigenüblichen Sorgfalt. Wir sind berechtigt, derartige Unterlagen zwei Jahre nach Beendigung des Auftrags zu vernichten, es sei denn, der Auftraggeber hat sich bei Übergabe schriftlich die Rücknahme vorbehalten.

 

 

Übertragung von Rechten, Aufrechnung

1. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

 

 

2. Der Auftraggeber kann gegenüber unseren Forderungen nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

 

Referenz-Nachweise, Eigenwerbung

 

Wir sind berechtigt, unsere Leistungen für den Auftraggeber für Referenz-Nachweise und Eigenwerbung durch Benennung und Abbildung zu verwenden.

 

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Gericht, Wirksamkeit

1.Erfüllungsort ist unser Hauptsitz.

2.Bei allen sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen. Es gilt Deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes.

3.Sofern eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

 

Stand 1/2019